Wenn Sie ein Taschenmesser oder Messer transportieren müssen, erklären wir Ihnen hier die Optionen je nach Transportmittel:
1. Mit dem Auto reisen
Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 11 cm: Sie können sie im Auto mitführen, wenn Sie zu einer Aktivität unterwegs sind, bei der deren Gebrauch notwendig ist, z.B. Sport, Jagd oder Freizeitaktivitäten. Es ist jedoch nicht erlaubt, sie zu Veranstaltungen wie Diskotheken, Konzerten oder Demonstrationen mitzuführen, noch zu Selbstverteidigungszwecken.
Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 11 cm: Sie müssen sie im Kofferraum transportieren, in der Originalverpackung und zusammen mit dem Kaufbeleg oder Geschenkkarte, vom Ort des Erwerbs bis nach Hause oder zum Lagerort.
Denken Sie daran, dass Taschenmesser, die in Albacete erworben werden, von der Guardia Civil überprüft werden, was ihre Legalität garantiert, solange Sie volljährig sind.
2. Mit dem Zug reisen
Handwerks- und Stichwaffen: Sie können handgefertigte Stichwaffen innerhalb von 72 Stunden nach dem Kauf transportieren, wenn Sie den Erwerb mit der Rechnung nachweisen und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verpackt und versiegelt sind. Bei Sicherheitskontrollen ist eine Identifikation erforderlich.
Erlaubte Gegenstände: Taschenmesser mit Klingen unter 6 cm und Scheren mit Klingen unter 6 cm können die Sicherheitskontrollen ebenfalls ohne Probleme passieren.
3. Mit dem Flugzeug reisen
Das Mitführen von Stichwaffen oder spitzen Gegenständen im Handgepäck ist bei Flügen verboten. Diese Gegenstände müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, vorzugsweise gut verpackt, um Zwischenfälle während des Transports zu vermeiden.
Allgemeine Vorschriften
Der Erwerb und Transport von nicht verbotenen Messern ist erlaubt, solange sie von Verkaufsstellen bis nach Hause transportiert werden, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Der Real Decreto 137/1993 regelt den Besitz, Gebrauch, Kauf, Verkauf, Verkehr und Herstellung von Stichwaffen in Spanien.
Real Decreto 137/1993
- Artikel 2: Definiert eine Stichwaffe als jeden schneidenden oder stechenden Gegenstand mit einer Metallklinge oder ähnlichem Material.
- Artikel 3: Beschreibt die 5. Kategorie der Waffen, zu der Messer, Macheten und andere nicht verbotene Stichwaffen gehören.
- Artikel 4: Verbietet die Herstellung, Einfuhr, den Verkauf und Besitz automatischer Waffen oder Klingen unter 11 cm mit zwei Schneiden und scharfer Spitze sowie Schlagstöcke und Dolche.
- Artikel 5: Nicht automatische Taschenmesser mit mehr als 11 cm Klingenlänge sind nur für dekorative oder Sammlerzwecke erlaubt und müssen mit der Intervention der Guardia Civil erworben werden.
Außerdem unterliegt die Herstellung und Einfuhr von Waffen der Kategorie 5 gemäß Artikel 106 der Überwachung durch die Guardia Civil, die regelmäßig die Herstellungs- und Verkaufsprozesse kontrolliert.
Gesetz Orgánica 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit
Die Behörden können Kontrollen bei Personen, Gütern und Fahrzeugen durchführen, um sicherzustellen, dass keine Waffen illegal getragen werden. Dies schließt die vorübergehende Beschlagnahme jeglicher Gegenstände ein, die die öffentliche Sicherheit gefährden könnten, auch wenn eine Lizenz zum Tragen besteht.
Verstöße
- Das Tragen oder Zurschaustellen verbotener Waffen oder deren fahrlässige, nachlässige oder einschüchternde Nutzung an öffentlichen Orten.
- Die Herstellung, Lagerung oder der Handel mit Waffen ohne Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Waffenverordnung
Gemäß Artikel 146 der Waffenverordnung ist das Tragen oder Zurschaustellen von Kurzwaffen oder Stichwaffen außerhalb des Hauses oder sportlicher Aktivitäten verboten. Der Einsatz dieser Waffen liegt im Ermessen der Behörden, die beurteilen, ob das Tragen in jeder Situation notwendig ist.
Wenn Sie weitere Informationen zum Transport von Messern oder zur geltenden Gesetzgebung wünschen, empfehlen wir, die Details im Real Decreto 137/1993 und im Gesetz Orgánica 4/2015 zu prüfen.
Die Möglichkeit, in Spanien Messer, Schwerter oder andere Stichwaffen zu reisen oder zu tragen, ist gesetzlich eingeschränkt:
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Definition und Kategorie: Eine "Stichwaffe" wird als Gegenstand mit einer Metallklinge oder ähnlichem Material definiert, der schneidend oder stechend ist. Stichwaffen und allgemein Waffen mit schneidender oder stechender Klinge, die nicht verboten sind, sowie Messer oder Macheten, die von Militärverbänden verwendet werden oder deren Nachahmungen, fallen in die Kategorie 5.
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Erwerb und Besitz im Haushalt: Der Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie 5, 1 (Stichwaffen und allgemein Waffen mit schneidender oder stechender Klinge, die nicht verboten sind) ist frei für volljährige Personen. Einige verbotene Stichwaffen (z.B. nicht automatische Messer mit mehr als 11 cm Klingenlänge) dürfen nur im eigenen Haushalt zu Dekorations- oder Sammlerzwecken aufbewahrt werden, mit Intervention der Guardia Civil bei Herstellung und Verkauf. Nachahmungen von Feuerwaffen, die Verwechslungen hervorrufen könnten, sind ebenfalls verboten, auch wenn sie nicht in Waffen umgewandelt werden können, außer im eigenen Haushalt als Dekorations- oder Sammlerobjekt. Museen, Sammler oder Organisationen gemäß Artikel 107 dürfen Waffen gemäß Artikel 5 (einschließlich einiger verbotener Stichwaffen) mit den darin festgelegten Bedingungen besitzen.
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Verbot des Tragens und Gebrauchs in der Öffentlichkeit: Das Tragen, Zurschaustellen und Verwenden außerhalb des Hauses, am Arbeitsplatz oder bei sportlichen Aktivitäten ist verboten, insbesondere bei Waffen mit spitzer Klinge, sowie allgemein bei den Kategorien 5., 6. und 7. Das private Tragen von Messern, Macheten und anderen Stichwaffen, die Teil von genehmigten Waffenarsenalen sind, ist untersagt. Der Handel, die Werbung, der Verkauf, die Lagerung und die Nutzung von nicht automatischen Taschenmessern mit mehr als 11 cm Klingenlänge (gemessen vom Griffende bis zum Ende) sind ebenfalls verboten.
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Reisen und Transport: Obwohl die Quellen die Bewegung und den Transport von Waffen im Allgemeinen erwähnen, konzentrieren sich die spezifischen Abschnitte zu Reisen oder internationalem Transit hauptsächlich auf regulierte Schusswaffen und die Notwendigkeit der Europäischen Feuerwaffenkarte für Reisen innerhalb oder durch EU-Mitgliedstaaten. Das ausdrückliche Verbot, Stichwaffen außerhalb des Hauses, bei der Arbeit oder bei sportlichen Aktivitäten zu tragen, bedeutet, dass das Mitführen während einer Reise (an öffentlichen Orten) verboten ist. Die Behörden können Kontrollen durchführen, um das illegale Tragen oder die Nutzung von Waffen auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Einrichtungen zu verhindern.
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Sanktionen: Das Tragen von Schusswaffen oder anderen Waffen in öffentlichen Einrichtungen und Versammlungsorten, außer in dafür vorgesehenen Bereichen, gilt als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldstrafe und Beschlagnahme der Waffen geahndet werden. Der unsachgemäße Gebrauch von Schusswaffen oder anderen Waffen ohne die erforderlichen Maßnahmen oder Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahr, Schäden, Beeinträchtigungen oder Belästigungen zu vermeiden, oder Verstöße gegen Artikel 146 (Waffenverbot in öffentlichen Räumen), werden ebenfalls mit Geldstrafe und Beschlagnahme geahndet. Verstöße im Zusammenhang mit Stichwaffen, Druckluftwaffen oder anderen Kategorien 4. bis 7., die keine Straftaten darstellen, können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 300,51 Euro gewertet werden.